Bestehende Förderung und freiwillige Gemeindeausgaben
Beihilfe f. Schulveranstaltungen an Pflichtschulen:
Beschluß v. 5. 4. 1990 (Wertanpassung) gegen Vorlage einer Teilnahmebestätigung
€ 21,80 pro Veranstaltung -
€ 29,07 wenn im selben Jahr ein 2. Kind ein Schulveranstaltung besucht.
Schulgeldersatz an Eltern für Pflichtschüler: Beschluß v. 5. 4. 1990 (Wertanpassung):
gegen Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung (im nachhinein!) Höhe des jährlichen Schulgeldes wird ersetzt, bis zur Höhe des Gastschulbeitrages an der HS Schwanenstadt im jeweiligen Jahr.
Tierzuchtförderung: Beschluß v. 14. 03. 1985 (Wertanpassung)
Gesamtbetrag von € 2906,91
Dieser Betrag wird aufgeteilt auf Ankaufsbeihilfen:
€ 72,67 pro Eber der ZWKl. I und II
€ 182,68 pro Stier
Der verbleibende Betrag wird auf die Besamungsbeihilfe aufgeteilt
Förderung zur Erhaltung der Grundwasserqualität:
€ 10,90 / ha Grünland, das im Gemeindegebiet von Niederthalheim liegt
Förderung von Solaranlagen und Biomasseheizungen:
Beschluß v. 11. 12. 1997 (Einführung)
20 % d. Landesförderung, max. € 363,36
Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Nachweises der erhaltenen Landesförderung
Säuglingswäschepaketaktion (Beschluß v. 15. 12. 1988 - Wertanpassung):
Die Eltern v. Neugeborenen erhalten einen Gutschein zum Ankauf von Säuglingswäsche im Werte von € 40,-. Einzulösen bei Geschäften in der Gemeinde
Altenehrungen: (Beschluß v. 15. 12. 1988 - Wertanpassung)
Altersjubilaren (80, 85, über 85 jedes Jahr) wird von der Gemeinde einen Warenkorb im Wert von € 40,- überreicht.
Anläßlich von Goldenen Hochzeiten ist ebenfalls ein Warenkorb im Wert von € 40,00 vorgesehen
Lehrlingsförderung: (Beschluß v. 17. 4. 1997 - Einführung)
für zum 1. 1. 1997 bereits eingestellte Lehrlinge: 50 % d. Jahreskommunalsteuer
für ab dem 1. 1. 1997 neu eingestellte Lehrlinge: 100 % d. Jahreskommunalsteuer
Wasserbezugsförderung f. viehaltende landwirtschaft. Betriebe:
Beschluß v. 6. 4. 1995 (Einführung)
der Wasserbezug ab 250 m3 wird mit 30 % Gebührennachlaß je m3 verrechnet
Blumenschmuckaktion:
Gutschein f. Preisträger zu je € 20,-- (jährl. 6 Preisträger)
dazu Bewirtungs- und Geschenkkosten
Taschengeld für Stellungspflichtige:
€ 20,- für jeden Stellungspflichtigen
Landesaltentag:
Kostenteilung mit der Pfarre für die Bewirtung aller Senioren ab 65 Jahren
Vereinsförderungen:
Musikkapelle: € 2.180,19
ASV € 2.180,19
Wanderverein: € 145,35
Kath.Bildungswerk: € 145,35




