Bestehende Förderung und freiwillige Gemeindeausgaben ab 01.1.2011
Beihilfe f. Schulveranstaltungen an Pflichtschulen:
gegen Vorlage
einer Teilnahmebestätigung
€ 17,50 pro Veranstaltung -
€ 24,00 wenn im selben Jahr ein weiteres Kind eine
Schulveranstaltung
besucht.
Schulgeldersatz an Eltern für Pflichtschüler: Beschluß v. 5. 4. 1990 (Wertanpassung):
gegen Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung (im nachhinein!) Höhe des jährlichen Schulgeldes wird ersetzt, bis zur Höhe des Gastschulbeitrages an der HS Schwanenstadt im jeweiligen Jahr.
Tierzuchtförderung:
Gesamtbetrag von € 2400,00
Dieser Betrag wird aufgeteilt auf Ankaufsbeihilfen:
€ 58,00 pro Eber der ZWKl. I und II
€ 145,00 pro Stier. Der verbleibende Betrag wird auf die
Besamungsbeihilfe aufgeteilt
Förderung zur Erhaltung der Grundwasserqualität:
€ 8,70 / ha Grünland, das im Gemeindegebiet von Niederthalheim liegt
Förderung von Solaranlagen und Biomasseheizungen:
Jahresfördersumme max. € 1.200,-
Dieser Betrag wird auf die in einem Jahr gestellten Anträge
aufgeteilt. Pro Anlage werden max. € 240.- gefördert.
Säuglingswäschepaketaktion (Beschluß v. 15. 12. 1988 - Wertanpassung):
Die Eltern v. Neugeborenen erhalten einen Gutschein zum Ankauf von Säuglingswäsche im Werte von € 40,-. Einzulösen bei Geschäften in der Gemeinde
Altenehrungen: (Beschluß v. 15. 12. 1988 - Wertanpassung)
Altersjubilaren (80, 85, über 85 jedes Jahr) wird von
der Gemeinde einen Warenkorb im Wert von € 40,-
überreicht.
Anläßlich von Goldenen Hochzeiten ist ebenfalls ein
Warenkorb im Wert von € 40,00 vorgesehen
Lehrlingsförderung:
Auf Antrag, für Betriebe in der Gemeinde, die einen Lehrling
haben.
Förderhöhe: 80% der Jahreskommunalsteuer für
diesen Lehrling.
Wasserbezugsförderung f. viehaltende landwirtschaft. Betriebe:
der Wasserbezug ab 250 m3 wird mit 25 % Gebührennachlaß je m3 verrechnet
Blumenschmuckaktion:
Gutschein f. Preisträger zu je € 16,--
(jährl. 6 Preisträger)
Taschengeld für Stellungspflichtige:
€ 16,- für jeden Stellungspflichtigen
Vereinsförderungen:
Musikkapelle: € 1.760,--
ASV € 1.760,--
Kath.Bildungswerk: Nachgewiesene Jahresausgaben, max.
€ 160,-


