Bestehende Förderungen und freiwillige Gemeindeausgaben ab 01.1.2011
Beihilfe f. Schulveranstaltungen an Pflichtschulen:
gegen Vorlage
einer Teilnahmebestätigung
€ 17,50 pro Veranstaltung -
€ 24,00 wenn im selben Jahr ein weiteres Kind eine
Schulveranstaltung
besucht.
Schulgeldersatz an Eltern für Pflichtschüler: Beschluss v. 5. 4. 1990 (Wertanpassung):
gegen Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung (im nachhinein!) Höhe des jährlichen Schulgeldes wird ersetzt, bis zur Höhe des Gastschulbeitrages an der NMS2 Schwanenstadt im jeweiligen Jahr.
Tierzuchtförderung:
Gesamtbetrag von € 2.400,00
Dieser Betrag wird aufgeteilt auf Ankaufsbeihilfen:
€ 58,00 pro Eber der ZWKl. I und II
€ 145,00 pro Stier. Der verbleibende Betrag wird auf die
Besamungsbeihilfe aufgeteilt
Förderung zur Erhaltung der Grundwasserqualität:
€ 8,70 / ha Grünland, das im Gemeindegebiet von Niederthalheim liegt
Förderung von Solaranlagen und Biomasseheizungen:
Jahresfördersumme max. € 1.200,-
Dieser Betrag wird auf die in
einem Jahr gestellten Anträge
aufgeteilt. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Nachweises der
erhaltenen Landesförderung, am Jahresende. Pro Anlage werden max. €
240.- gefördert.
Säuglingswäschepaketaktion (Beschluss v. 15. 12. 1988 - Wertanpassung):
Die Eltern v. Neugeborenen erhalten einen Gutschein zum Ankauf von Säuglingswäsche im Werte von € 40,-. Einzulösen bei Spar Martina Huber in Atzbach
Altenehrungen: (Beschluss v. 15. 12. 1988 - Wertanpassung)
Altersjubilaren (80, 85, über 85 jedes Jahr) wird von
der Gemeinde ein Warenkorb im Wert von € 40,-
überreicht.
Anläßlich von Goldenen Hochzeiten ist ebenfalls ein
Wahrenkorb im Wert von € 40,00 vorgesehen
Lehrlingsförderung:
Auf Antrag, für Betriebe in der Gemeinde, die einen
Lehrling
haben.
Förderhöhe: 80% der Jahreskommunalsteuer für
diesen Lehrling.
Wasserbezugsförderung f. viehhaltende landwirtschaft. Betriebe:
der Wasserbezug ab 250 m3 wird mit 25 % Gebührennachlass je m3 verrechnet
Taschengeld für Stellungspflichtige:
€ 16,- für jeden Stellungspflichtigen
Vereinsförderungen:
Musikkapelle: € 1.744,--
ASV € 1.744,--
Kath.Bildungswerk: Nachgewiesene Jahresausgaben, max.
€ 160,-
Fahrtkostenzuschuss für Studierende (ab 2015):
€ 75,- pro Semester
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Niederthalheim
- Studienbestätigung für das laufende Semester
- Rechnungsvorlage über den Kauf des Semestertickets
- Schriftlicher Antrag (auch p. Mail) bis zum jeweiligen Semesterende
und
Bekanntgabe einer Bankverbindung.
- Die Antragstellung ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
möglich.