Gemeinde Niederthalheim, Oberösterreich

Gemeindeamt NiederthalheimFilialkirche HainbachFF PenetzdorfDrei Bezirks EckFeuerwehr und Musikverein Niederthalheim

Bestehende Förderung und freiwillige Gemeindeausgaben ab 01.1.2011

Beihilfe f. Schulveranstaltungen an Pflichtschulen:

gegen Vorlage einer Teilnahmebestätigung
€ 17,50 pro Veranstaltung -
€ 24,00 wenn im selben Jahr ein weiteres Kind eine Schulveranstaltung besucht.

Schulgeldersatz an Eltern für Pflichtschüler: Beschluß v. 5. 4. 1990 (Wertanpassung):

gegen Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung (im nachhinein!) Höhe des jährlichen Schulgeldes wird ersetzt, bis zur Höhe des Gastschulbeitrages an der HS Schwanenstadt im jeweiligen Jahr.

Tierzuchtförderung:

Gesamtbetrag von € 2400,00
Dieser Betrag wird aufgeteilt auf Ankaufsbeihilfen:
€ 58,00 pro Eber der ZWKl. I und II
€ 145,00 pro Stier. Der verbleibende Betrag wird auf die Besamungsbeihilfe aufgeteilt

Förderung zur Erhaltung der Grundwasserqualität:

€ 8,70 / ha Grünland, das im Gemeindegebiet von Niederthalheim liegt

Förderung von Solaranlagen und Biomasseheizungen:

Jahresfördersumme max. € 1.200,-
Dieser Betrag wird auf die in einem Jahr gestellten Anträge aufgeteilt. Pro Anlage werden max. € 240.- gefördert.

Säuglingswäschepaketaktion (Beschluß v. 15. 12. 1988 - Wertanpassung):

Die Eltern v. Neugeborenen erhalten einen Gutschein zum Ankauf von Säuglingswäsche im Werte von € 40,-. Einzulösen bei Geschäften in der Gemeinde

Altenehrungen: (Beschluß v. 15. 12. 1988 - Wertanpassung)

Altersjubilaren (80, 85, über 85 jedes Jahr) wird von der Gemeinde einen Warenkorb im Wert von € 40,- überreicht.
Anläßlich von Goldenen Hochzeiten ist ebenfalls ein Warenkorb im Wert von € 40,00 vorgesehen

Lehrlingsförderung:

Auf Antrag, für Betriebe in der Gemeinde, die einen Lehrling haben.
Förderhöhe: 80% der Jahreskommunalsteuer für diesen Lehrling.

Wasserbezugsförderung f. viehaltende landwirtschaft. Betriebe:

der Wasserbezug ab 250 m3 wird mit 25 % Gebührennachlaß je m3 verrechnet

Blumenschmuckaktion:

Gutschein f. Preisträger zu je € 16,-- (jährl. 6 Preisträger)

Taschengeld für Stellungspflichtige:

€ 16,- für jeden Stellungspflichtigen

Vereinsförderungen:

Musikkapelle: € 1.760,--
ASV € 1.760,--
Kath.Bildungswerk: Nachgewiesene Jahresausgaben, max. € 160,-

Gemeinde Niederthalheim, Tel: (07673) 70 55, gemeinde@niederthalheim.ooe.gv.at | Startseite | nach oben | Impressum