Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises:
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist jenes Gemeindeamt zuständig, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bitte bringen Sie jedenfalls folgende Dokumente mit:
Geburtsurkunde
amtlicher Lichtbildausweis (wenn Sie beim Gemeindeamt nicht bekannt
sind)
Geburtsurkunde(n) und Staatsbürgerschaftsnachweis(e) der Eltern
Heiratsurkunde (wenn Sie verheiratet sind)
Verleihungsurkunde (wenn sie die österreichische
Staatsbürgerschaft durch Verleihung erhalten haben)
Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
Wollen Sie einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen, denn nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Zuständiger Bearbeiter ist Rupert Schablinger.
Sehr nützliche Informationen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes finden sich auch hier


