Standesamt
Geburt
Ist ein Kind im Gemeindegebiet von Niederthalheim geboren, so ist die Geburt beim Standesamt Niederthalheim innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das macht entweder die Hebamme, oder die Kindeseltern.
Es werden folgende Dokumente benötigt:
Die Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen Kindes
Geburtsurkunde der Mutter des unehelichen Kindes; gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde und der Nachweis der Auflösung der Ehe (Scheidungsbeschluss oder Urteil mit Rechtskraftbestätigung, bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehemannes)
der Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern (der Mutter) = Staatsbürgerschaftsnachweis bei österreichischen Staatsbürgern (im Original) oder Reisepässe bei Ausländern
der Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern (der Mutter) = Meldezettel (bei Wohnsitz im Ausland)
die schriftliche Erklärung über die Vornamensgebung;
die Geburtsbestätigung (von Hebamme oder Arzt), wenn die Geburt nicht vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt worden ist.
Gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade
Alle fremdsprachigen Urkunden im Original mit Übersetzung durch einen in Österreich ansässigen gerichtlich beeideten Dolmetscher / Übersetzer oder internationale Urkunden.
Ist das Kind unehelich geboren und der Kindesvater möchte in der Geburtsurkunde eingetragen sein, dann muss er ein Vaterschaftsanerkenntnis beim Standesamt machen.
Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Geburtsurkunde des Vaters
Nachweis des akademischen Grades
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern Reisepass)
Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)
Lichtbildausweis des Vaters
Sehr nützliche Informationen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes fingen sich auch hier
Eheschließung:
Standesamtliche Eheschließungen sind einerseits eine Amtshandlung, durch die eine gesetzliche Ehe begründet wird. Dafür sind alle Vorschriften genau einzuhalten. Andererseits wird der Eheschließung der bürokratische Charakter genommen, in dem wir Standesbeamten versuchen, dieser Amtshandlung einen Feierlichen Rahmen zu geben. Dazu gehört auch, dass wir die Brautleute an der Vorbereitung der Trauung beteiligen. Für sie besteht die Möglichkeit auch persönliche Elemente einzubringen, indem sie z.B.: Musik oder einen Text nennen, der für ihre Partnerschaft eine Bedeutung gewonnen hat. Es besteht auch die Möglichkeit eine Musikgruppe zum Standesamt mitzubringen (soweit es die räumlichen Gegebenheiten zulassen) oder jemanden von den Hochzeitsgästen etwas vortragen zu lassen. Nehmen Sie mit unseren Standesbeamten Rupert Schablinger oder Rafaela Mittendorfer Kontakt auf und besprechen Sie mit ihnen Ihre Trauung.
Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn beide Brautleute volljährig und Österreicher sind (wenn dies nicht der Fall ist, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, um die Vorgehensweise zu besprechen):
Abschrift aus dem Geburtenbuch - nicht älter als 6 Monate - wird vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt - Geburtsurkunde genügt nicht!
Staatsbürgerschaftsnachweis (Original - keine Kopie!)
Meldezettel des Hauptwohnsitzes
Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
ggf. urkundlicher Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)
standesamtliche Heiratsurkunden über alle Vorehen
urkundlicher Nachweis über die Auflösung aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunden. Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil, jeweils mit Rechtskraftstempel!)
Bei Scheidung im Ausland ist unter Umständen die Anerkennung des Scheidungsurteiles durch das österreichische Justizministerium erforderlich! Erkundigen sie sich rechtzeitig bei ihrem Standesamt!
Weitere wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Eheschließung finden sie hier
Todesfall:
Die Anzeige eines Todesfalles wird oft vom Bestatter oder dem Arzt gemacht, der die Totenbeschau durchgeführt hat. Der Anzeige des Todes sind folgende Dokumente beizulegen:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Gegebenenfalls Nachweis über Auflösung dieser Ehe
Gebebenenfalls Nachweis über akademischen Grad
Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Ausländern Reisepass
Meldenachweis bei Hauptwohnsitz im Ausland
Weitere nützliche Informationen im Zusammenhang mit einem Todesfall finden Sie hier




