Veranstaltungsbewilligung
Ab 01.1.2008 gilt das
OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzt.
Dort wird in Meldepflichtige-, Anzeigepflichtige- und
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen unterschieden. Die meisten
Veranstaltungen in unserer Gemeinde werden unter die Anzeigepflichtigen
Veranstaltungen fallen. Wenn Sie eine Veranstaltung in der Gemeinde
Niederthalheim planen, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem
Gemeindeamt in Verbindung.
Hier können Sie verschiedene Dokumente in Verbindung mit dem
OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz herunterladen:
Anzeige
einer Veranstaltung
Veranstaltungssicherheitsverordnung
Veranstaltungssicherheitsgesetz




