Gemeinde Niederthalheim, Oberösterreich

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Veranstaltungsbewilligung

Ab 01.1.2008 gilt das OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzt. Dort wird in Meldepflichtige-, Anzeigepflichtige- und Bewilligungspflichtige Veranstaltungen unterschieden. Die meisten Veranstaltungen in unserer Gemeinde werden unter die Anzeigepflichtigen Veranstaltungen fallen. Wenn Sie eine Veranstaltung in der Gemeinde Niederthalheim planen, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Gemeindeamt in Verbindung.

Hier können Sie verschiedene Dokumente in Verbindung mit dem OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz herunterladen:
Anzeige einer Veranstaltung
Veranstaltungssicherheitsverordnung
Veranstaltungssicherheitsgesetz

Gemeinde Niederthalheim, Tel: (07673) 70 55, gemeinde@niederthalheim.ooe.gv.at | Startseite | nach oben | Impressum