ACHTUNG: Im Rahmen der Trinkwasserkontrolluntersuchung sind im Bereich Kaiting die zulässigen Höchstwerte bei E.-coli und coliformen Bakterien überschritten worden. Für den Bereich Kaiting gilt deshalb bis auf Weiteres ein Abkochgebot (min. dreiminütiges Halten der Siedetemperatur). Gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sind die an diese Gemeindewasserversorgungsanlagen angeschlossenen Endabnehmer durch die Gemeinden bzw. beliefernden Wasserversorger unverzüglich über die Beeinträchtigung zu informieren.
Der Bürgermeister