Amtssignatur

1. Allgemeinde INformationen

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.


2. Merkmale der Amtssignatur

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz aus folgenden Elementen zusammen:

  • Bildmarke
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments


3. Bildmarke

Die Gemeinde Niederthalheim verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke:


Bildmarke - Amtssignatur Gemeinde Niederthalheim


Die Veröffentlichten eines signierten Dokumentes finden Sie hier hier


4. Prüfung der amtssignatur

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/


5. verifikation des ausrucks eines amtssignierten dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.  

Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen: