Bestehende Förderungen und freiwillige Gemeindeausgaben ab 01.1.2011


Beihilfe f. Schulveranstaltungen an Pflichtschulen:

gegen Vorlage einer Teilnahmebestätigung
€ 17,50 pro Veranstaltung -
€ 24,00 wenn im selben Jahr ein weiteres Kind eine Schulveranstaltung besucht.

Schulgeldersatz an Eltern für Pflichtschüler: Beschluss v. 5. 4. 1990 (Wertanpassung):

gegen Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung (im nachhinein!) wird wird das jährlichen Schulgeld bis zur Höhe des Gastschulbeitrages an der NMS2 Schwanenstadt im jeweiligen Jahr ersetzt.

Tierzuchtförderung:

Gesamtbetrag € 2.400,00
Dieser Betrag wird aufgeteilt auf Ankaufsbeihilfen:
€ 58,00 pro Eber der ZWKl. I und II
€ 145,00 pro Stier. Der verbleibende Betrag wird auf die Besamungsbeihilfe aufgeteilt.

Förderung zur Erhaltung der Grundwasserqualität:

€ 8,70 / ha Grünland, das im Gemeindegebiet von Niederthalheim liegt.

Förderung von Solaranlagen und Biomasseheizungen:

Jahresfördersumme max. € 1.200,00
Dieser Betrag wird auf die in einem Jahr gestellten Anträge aufgeteilt. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Nachweises der erhaltenen Landesförderung am Jahresende. 

Pro Anlage werden max. € 240,00 gefördert.

Säuglingswäschepaketaktion (Beschluss v. 15. 12. 1988 - Wertanpassung):

Die Eltern von Neugeborenen erhalten einen Gutschein zum Ankauf von Säuglingswäsche im Werte von € 40,00. Einzulösen ist dieser bei Spar Martina Huber in Atzbach.

Altenehrungen: (Beschluss v. 15. 12. 1988 - Wertanpassung)

Altersjubilaren (80, 85, 90, über 90 jedes Jahr) wird von der Gemeinde ein Warenkorb im Wert von € 40,00 überreicht.
Anläßlich von Goldenen Hochzeiten ist ebenfalls ein Wahrenkorb im Wert von € 40,00 vorgesehen.

Lehrlingsförderung:

Auf Antrag wird für Betriebe in der Gemeinde, die einen Lehrling ausbilden, eine Förderung in der Höhe von 80% der Jahreskommunalsteuer gewährt.

Wasserbezugsförderung für viehhaltende landwirtschaftl. Betriebe:

Über einem Wasserbezug über 250 m3 pro Jahr wird ein Gebührennachlass von 25% je m3 verrechnet.

Taschengeld für Stellungspflichtige:

€ 16,- für jeden Stellungspflichtigen.

Vereinsförderungen:

Musikkapelle: € 1.744,00
ASV € 1.744,00
Kath.Bildungswerk: Nachgewiesene Jahresausgaben, max. € 160,00

Fahrtkostenzuschuss für Studierende (ab 2015):

€ 75,- pro Semester
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Niederthalheim
- Studienbestätigung für das laufende Semester

- Die Antragstellung ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
- Rechnungsvorlage über den Kauf des Semestertickets
- Schriftlicher Antrag (auch p. Mail) bis zum jeweiligen Semesterende und Bekanntgabe einer Bankverbindung.