Gebühren u. Abgaben - Tarife 2021

Wasserbezugsgebühr:

€ 1,90 exkl. 10% Ust. pro m3 verbrauchtem Wasser.

Kanalbenützungsgebühr:

€ 4,09 exkl. 10% Ust. pro m3 verbrauchtem Wasser oder pauschal, 38 m3 pro Person und Jahr, wenn der Einbau eines Wasserzählers nicht oder nur schwer möglich ist.

Abfallgebühr:

Seit 2017 gibt es eine einheitliche Grundgebühr für jedes Objekt (Haus) und eine Gebühr, die sich nach der Größe des Abfallbehälters für den Restmüll richtet. Alle Tarife sind zzgl. 10% Ust.:

Grundgebühr je Objekt u. Jahr: € 80,-

Jahresgebühr je Abfallbehälter:
60 l             €   131,88
90 l             €   177,57
120 l           €   236,76
240 l           €   473,52
770 l           € 1.519,21
1100 l         € 2.170,30


60 l Abfallsack    € 4,54
Weiteres entnehmen Sie bitte der Abfallgebührenordnung unter folgendem Link:

Abfallgebührenordnung.pdf herunterladen (0.01 MB)

Zählermiete:

€ 11,36 exkl. 10% Ust. pro Zähler und Jahr

Grundsteuer:

Als Grundsteuer wird das 5-fache des Messbetrages jährlich eingehoben. Der Messbetrag findet sich auf dem Einheitswertbescheid.

Hundeabgabe:

€ 40,- pro Hund und Jahr
€ 20,- pro Wachhund u. Jahr

Anschlussgebühren

Anschluss an das gemeindeeigene Wasserleitungsnetz:

€ 13,85 exkl. 10% Ust. pro m2 verbauter Fläche und Geschoss (Erdgeschoss, Obergeschoss/e). Bei Keller- und Dachgeschossen wir nur die Fläche jener Räume gerechnet, die für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke benützbar ausgebaut sind. Bei Garagen wird 50% der Fläche abgezogen. 

Mindestens werden aber € 2.077,00 exkl. 10% Ust. berechnet.

Werden unbebaute Grudndstücke an die Wasserleitung angeschlossen, beträgt die Anschlussgebühr bis 1.500m2 € 0,50 je m2 und € 0,30 für jeden weiteren m2, jeweils exkl. 10% Ust.

Wassergebührenordnung.pdf herunterladen (0.01 MB)

Anschluss an die Gemeindeeigene Kanalisationsanlage:

€ 23,10 exkl. 10% Ust. pro m2 verbauter Fläche und Geschoss (Erdgeschoss, Obergeschoss/e). Bei Keller- und Dachgeschossen wir nur die Fläche jener Räume gerechnet, die für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke benützbar ausgebaut sind. Heiz- und Brennstofflagerräume bleiben unberücksichtigt, Waschküchen werden eingerechnet. Bei Garagen wird 50% der Fläche abgezogen.

Mindestens werden aber € 3.465,00 exkl. 10% Ust. berechnet.

Kanalgebührenordnung.pdf herunterladen (0.06 MB)