Winterdienst auf Gehsteigen

Schneeschaufel

Schneeschaufel Bild von ReinhardThrainer / Pixabay

Der Winter steht wieder vor der Tür.  In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine fallweise Gehsteigräumung durch den Bauhof der Gemeinde die einzelnen Liegenschaftseigentümer nicht von den Anrainerpflichten nach § 93 StVO  befreit und sich die Anrainer nicht  darauf verlassen dürfen, dass die  Gehsteige von der Gemeinde  überhaupt und rechtzeitig geräumt werden, sondern die Gemeinde die Räumung oder Streuung der Gehsteige nur dann vornimmt, wenn ein entsprechender Personal- und  Maschineneinsatz  organisatorisch auch möglich ist.                                       

29.11.2023 11:03